Arbeit & Beschäftigung
Die Tagesförderstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB XII zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen durch tagesstrukturierende Maßnahmen im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich. Eine möglichst autonome Lebensführung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden.
In den Förderstätten bieten wir erwachsenen Menschen mit schwerer geistiger und/oder Mehrfachhinderung neben dem Wohnen einen zweiten Lebensraum.
Die Werkstatt für mehrfachbehinderte Blinde und Sehbehinderte der NWW ist als Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 225 Sozialgesetzbuch IX anerkannt und ist somit eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung.
Sie hat denjenigen blinden und sehbehinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können:
Sie hat denjenigen blinden und sehbehinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können:
- eine adäquate berufliche Bildung und eine Beschäftigung, zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen,
- Ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu stärken, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Für die Erfüllung dieser komplexen Aufgaben verfügen wir in Nürnberg über speziell ausgebildetes Fachpersonal.