Werkstatt - Nürnberg
In einem festgelegten Verfahren durchläuft jeder Beschäftigte nach Aufnahme in der Werkstatt verschiedene Bereiche (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich), um sicherzustellen, dass jeder den für ihn geeigneten Arbeitsplatz, abgestimmt auf seine individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse, erhält.
Aufnahmekriterien der Werkstatt
Die Aufnahme in die Werkstatt der NWW erfolgt in der Regel auf Antrag des behinderten Menschen oder seines gesetzlichen Vertreters. Meistens liegt diesem Antrag eine gutachterliche Stellungnahme der abgebenden Einrichtung (Werkstufe der Schule, Förderlehrgang) zugrunde. Der Quereinstieg ist ebenso möglich für Interessenten, die z.B. bereits in anderen allgemeinen Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind oder die von ihren Angehörigen noch zu Hause betreut werden.
Der Aufnahme in die Werkstatt geht eine Empfehlung eines Fachausschusses voraus, dem Vertreter der NWW, der örtlichen Arbeitsagentur, des Bezirks Mittelfranken als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und, falls dies in Betracht kommt, anderer Rehabilitationsträger angehören. Der Fachausschuss befindet darüber, ob die/der Betroffene die Aufnahmekriterien erfüllt, insbesondere ob auf Dauer das erforderliche wirtschaftlich verwertbare Maß an Arbeitsleistung erbracht werden kann oder ob gegebenenfalls die Förderstätte die geeignetere Maßnahme ist. Zur Abklärung dieser Fragestellung dient auch das Eingangsverfahren.
Natürlich kann die Aufnahme in die Werkstatt auch zum Ziel haben, den behinderten Menschen durch intensive Förderung zu einem späteren Zeitpunkt in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Auch dies gehört nach dem SGB IX zu den originären Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen.
Eingangsverfahren der Werkstatt
Für die Erstaufnahme in die Werkstatt ist in der Regel die Agentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger. Dieser meldet die Maßnahme bei der Werkstatt an und stimmt diese mit ihr ab. Sofern entweder verschiedene Leistungen eines Trägers oder aber verschiedene Leistungen mehrerer Träger erforderlich sind, ist nach dem BTHG ein Teilhabeplanverfahren zur Koordination aller in Frage kommenden Leistungen zur Teilhabe erforderlich.
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt für den Beschäftigten in Betracht kommen und wie seine Eingliederung und Förderung erfolgen kann. Hierfür wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt für den Beschäftigten in Betracht kommen und wie seine Eingliederung und Förderung erfolgen kann. Hierfür wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.
Berufsbildungsbereich der Werkstatt
Für die Erstaufnahme in die Werkstatt ist in der Regel die Agentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger. Dieser meldet die Maßnahme bei der Werkstatt an und stimmt diese mit ihr ab. Sofern entweder verschiedene Leistungen eines Trägers oder aber verschiedene Leistungen mehrerer Träger erforderlich sind, ist nach dem BTHG ein Teilhabeplanverfahren zur Koordination aller in Frage kommenden Leistungen zur Teilhabe erforderlich.
Im Berufsbildungsbereich lernen die Beschäftigten die Arbeitsabläufe und Regeln am Arbeitsplatz kennen. Individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen werden ganzheitlich gefördert, erweitert und erhalten.
Im Berufsbildungsbereich lernen die Beschäftigten die Arbeitsabläufe und Regeln am Arbeitsplatz kennen. Individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen werden ganzheitlich gefördert, erweitert und erhalten.
Der Berufsbildungsbereich ist in der Regel auf eine Dauer von 24 Monaten angelegt und wird vom Rehaträger finanziert. Kombiniert werden diese berufsfördernden Maßnahmen mit Angeboten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit (siehe Begleitende Angebote).
Mit erfolgreichem Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches erfüllt die/der Beschäftigte auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufsschulpflicht und qualifiziert sich für den Arbeitsbereich der Werkstatt.
Mit erfolgreichem Durchlaufen des Berufsbildungsbereiches erfüllt die/der Beschäftigte auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufsschulpflicht und qualifiziert sich für den Arbeitsbereich der Werkstatt.
Arbeitsbereich der Werkstatt
Nach Durchlaufen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches erfolgt der Wechsel in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Hier werden für die Beschäftigten Dauerarbeitsplätze mit vielfältigen Angeboten in den Bereichen Dienstleistungen & Produktion bereitgestellt:
- Industrielle Montage-, Sortier- und Verpackungsarbeiten,
- Daten- und Aktenvernichtung gemäß DIN 66399 und DSGVO / BDSG
- Wäscherei
- Büroservice
- Herstellung und Verkauf von "Handgemachten Geschenk-Ideen", Dekorationsartikel in Kleinserie oder individuell
- Durchführung handwerklicher Auftragsarbeiten im Holzbereich
- Kreatives & Dekoration, Handgearbeitetes aus unterschiedlichen Materialien wie Stoff, Papier, Folie etc., Upcyclingprodukte
- "K-Lumet" - Der innovative, ökologische Feueranzünder für Kamin-, Schweden- und Kachelöfen, Holzgrills etc.
- Anfertigung von Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte
Die Beschäftigten im Arbeitsbereich stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und erhalten ein Arbeitsentgelt aus dem wirtschaftlichen Arbeitsergebnis. Neben einer eigenständigen Mitgliedschaft der Beschäftigten in einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung werden von der NWW Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Nach 20 Jahren Tätigkeit in einer Werkstatt erfüllt die/der Beschäftigte zudem die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Begleitende Dienste der Werkstatt
Die Werkstatt der NWW verfügt zur pädagogischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Betreuung der blinden und sehbehinderten Menschen über sogenannte begleitende Dienste. Beispiele:
- Sozial- und Heilpädagogischer Fachdienst
- Fachdienst Rehabilitation (Mobilitätstraining und Übung lebenspraktischer Fertigkeiten, Rehabilitation- und Hilfsmittelberatung)
- Kooperation mit Augenärzten, Orthoptisten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten Fachrichtungen
Ergänzend:
Begleitende Angebote der Werkstatt (Arbeitsbegleitende Maßnahmen)
Zur Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen führen wir arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen zur Förderung der folgenden Bereiche durch:
- Soziale Kompetenzen (Gesprächskreise Frauen- und Männergruppe, Kunstprojekte u.a.)
- Personale Kompetenzen (Gedächtnistraining, kreatives Gestalten, Motivationstraining, Bandprojekt Musikgruppe, Entspannungsverfahren, u.a.)
- Motorische Kompetenzen (sportliche Betätigung, Schwimmen, u.a.)
- Fachliche Kompetenzen (Brailleschrift, Umgang mit Medien, u.a.)
Zudem stehen pflegerische, therapeutische und nach Art und Schwere der Behinderung erforderliche Fachkräfte zur Verfügung. Der vertraglich an die NWW gebundene Betriebsarzt gewährleistet die ärztliche Betreuung und medizinische Beratung. Die Maßnahmen der begleitenden Dienste werden einrichtungsübergreifend koordiniert und auf den Einzelfall bezogen nach den jeweiligen Erfordernissen des behinderten Menschen und unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe in der Werkstatt angeboten.
Ansprechpartner:
Leitung Arbeit und Beschäftigung
Frau Christina Ritter0911 6606-200